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  • Grundbuchseinsicht

    In das Grundbuch kann jede Person Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.

    Aktuelle Informationen über Grundbucheinsicht, Einsichtnahme bei Notaren, Abfrage bei Gericht, etc.

    Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion