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  • Berufstitel

    Allgemeine Informationen

    Berufstitel sind Auszeichnungen für besondere Leistungen. Sie werden vom Bundespräsidenten (BP) an Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben. In der Regel werden diese Titel durch die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister übergeben.

    Voraussetzungen

    • Es werden nur herausragende Vertreterinnen/Vertreter ihres Berufes ausgezeichnet.
    • Es müssen nachweisbare hervorragende Leistungen auf dem jeweiligen Gebiet bzw. ausgezeichneter Verwendungserfolg bei Bundesbediensteten vorliegen.
    • Die Verleihung sollte erst ab 50 Jahren erfolgen (Ausnahmen: Die Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor kann bereits ab 45 Jahren erfolgen; die Verleihung des Berufstitels Technische Rätin/Technischer Rat kann fallweise erst ab 55 Jahren erfolgen).
    • Der Antrag soll spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende der zu würdigenden Tätigkeit gestellt werden.
    Hinweis:

    Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) muss ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.

    Zuständige Stelle

    Das jeweils sachlich zuständige Bundesministerium.

    Verfahrensablauf

    Die Anregungen zur Verleihung von Berufstiteln müssen an das jeweils zuständige Bundesministerium gerichtet werden. Dieses leitet Vorschläge, die positiv beurteilt werden, an die Präsidentschaftskanzlei weiter.

    Erforderliche Unterlagen für die Anregung

    • Formloses Schreiben
    • Lebenslauf
    • Begründung für die Anregung (Darstellung der Verdienste, die die Auszeichnungswürdigkeit erweisen)

    Kosten

    Mit der Verleihung sind keine zusätzlichen finanziellen Leistungen verbunden.

    Zusätzliche Informationen

    Die folgenden Abkürzungen wurden dem Österreichischen Amtskalender (ÖAK) entnommen.

    Mögliche Berufstitel nach Berufsgruppen
    Berufstitel
    Berufsgruppe
    zuständige Behörde
    Hofrätin/Hofrat (HR)

    Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts

    Lehrpersonal an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen

    jeweiliges Bundesministerium
    Regierungsrätin/
    Regierungsrat (RgR)

    Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts

    Lehrpersonal an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen

    jeweiliges Bundesministerium
    Amtsrätin/
    Amtsrat (AR)

    Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden

    jeweiliges Bundesministerium
    Kanzleirätin/
    Kanzleirat (KzlR)

    Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden

    jeweiliges Bundesministerium
    Kommerzialrätin/
    Kommerzialrat (KommR)

    Angehörige des Wirtschaftslebens

    Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET)
    Ökonomierätin/
    Ökonomierat (ÖkR)

    Angehörige landwirtschaftlicher Berufe

    Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
    Medizinalrätin/
    Medizinalrat (MedR)

    Angehörige des ärztlichen Berufes

    Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
    Obermedizinalrätin/
    Obermedizinalrat (OMedR)

    Angehörige des ärztlichen Berufes

    Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
    Veterinärrätin/
    Veterinärrat (VetR)

    Angehörige des tierärztlichen Berufes

    Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
    Technische Rätin/
    Technischer Rat (TR)

    Angehörige technischer Berufe

    Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET)
    Baurätin honoris causa (h.c.)/
    Baurat honoris causa (h.c.)

    Personen, die auf technisch-wissenschaftlichem, praktisch-technischem und baukünstlerischem Gebiet tätig sind

    Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET)

    Hier muss ein positives Gutachten einer technischen Universität vorliegen.
    Bergrätin honoris causa (h.c.)/
    Bergrat honoris causa (h.c.)

    Personen, die auf dem Gebiet des Berg- und Hüttenwesens tätig sind

    Bundesministerium für Finanzen (BMF)

    Hier muss ein positives Gutachten der Montanuniversität Leoben vorliegen.
    Forsträtin honoris causa (h.c.)/
    Forstrat honoris causa (h.c.)

    Personen, die auf dem Gebiet des Forstwesens tätig sind

    Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)

    Hier muss ein positives Gutachten der Universität für Bodenkultur vorliegen.
    Schulrätin/
    Schulrat (SR)

    Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind

    Bundesministerium für Bildung (BMB)

    Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
    Oberschulrätin/
    Oberschulrat (OSR)

    Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind

    Bundesministerium für Bildung (BMB)

    Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
    Studienrätin/
    Studienrat (StR)

    Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind

    Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF)

    Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
    Oberstudienrätin/
    Oberstudienrat (OStR)

    Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind

    Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF)

    Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
    Universitätsprofessorin/
    Universitätsprofessor (UnivProf)

    Außerordentliche Universitätsprofessorinnen/
    Universitätsprofessoren an Universitäten nach mehrjähriger Lehr- und Forschungstätigkeit und

    Lehrpersonen (Universitätsdozentinnen/
    Universitätsdozenten, die nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen) an Universitäten nach einer mindestens 15-jährigen Lehr- und Forschungstätigkeit

    Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF)
    Kammersängerin/
    Kammersänger (KSäng)

    Personen, die als Künstlerinnen/Künstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind

    Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)
    Kammerschauspielerin/
    Kammerschauspieler (KSchausp)

    Personen, die als Künstlerinnen/Künstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind

    Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)
    Professorin/
    Professor (Prof)

    Personen, die auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, der Kunst, der Volkskultur und des Musealen Sammelns tätig sind

    Personen, die im Bereich der Wissenschaft tätig sind

    Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF)

    Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)

    Voraussetzung für die Verleihung des Titels ist ein positives Fachgutachten einer inländischen Universität oder universitätsähnlichen Einrichtung.

    Rechtsgrundlagen

    Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln

    Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
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