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  • Stundung

    Bei einer Stundung wird die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung durch nachträgliche Vereinbarung mit der Gläubigerin/dem Gläubiger verschoben.

    Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion