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  • Schwebend unwirksam

    In gewissen Fällen sind getätigte Rechtsgeschäfte oder Verträge "schwebend unwirksam", bis sie volle Gültigkeit oder Ungültigkeit erlangen.

    Beispiel

    Minderjährige können Rechtsgeschäfte abschließen und nachträglich die Zustimmung eines Elternteils oder beider Eltern einholen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Geschäft "schwebend unwirksam".

    Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion