Skip to content
  • Begriffe mit R

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Rechtsbelehrung

    Sinnverwandte Begriffe: Manuduktionspflicht, Rechtsmittelbelehrung

    In der Rechtsbelehrung wird eingehend erklärt, welche Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall (z.B. Strafurteil, Einberufungsbefehl, Strafverfügung) zur Verfügung stehen.

    Unter Manuduktionspflicht versteht man die Verpflichtung zur Erteilung einer mündlichen Rechtsbelehrung durch bestimmte Berufsgruppen (z.B. Richterinnen/Richter, Notarinnen/Notare) für unvertretene oder nicht qualifizierte Personen.

    Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion